Hausrecht

Das Hausrecht regelt, wer Zugang zu einer Wohnung oder einem Haus hat – und damit auch, wer einen Schlüsseldienst beauftragen darf. Nur der Mieter, Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person darf eine Türöffnung veranlassen. Im Zweifelsfall kann der Schlüsseldienst eine Legitimation verlangen, z. B. durch Ausweis oder Mietvertrag. Wird eine Türöffnung ohne Berechtigung durchgeführt, kann das strafrechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten haben. Seriöse Anbieter klären das Hausrecht vor der Öffnung und dokumentieren den Auftrag.

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