Haushaltsversicherung

In vielen Fällen übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten für einen Schlüsseldienst – zumindest anteilig. Voraussetzung ist meist, dass die Tür unverschlossen war (also ins Schloss gefallen ist) und es sich um einen Notfall handelt. Gedeckt sind oft auch Schlossaustausch nach Einbruch oder der Verlust eines Wohnungsschlüssels. Wichtig: Nicht jede Versicherung schließt diese Leistungen automatisch ein – es lohnt sich, die Polizze zu prüfen. Wer beim Schlüsseldienst eine Rechnung verlangt, kann diese später bei der Versicherung einreichen. Manche Anbieter arbeiten direkt mit Versicherungen zusammen.

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